Liebe Funktionäre, liebe Mitglieder, weil die Inzidenz im Kreis Böblingen drei Tage in Folge die Marke von 50 überschritten hat, müssen Lockerungen zurückgenommen werden. Ab Donnerstag 18.03.20201 gelten damit die Regelungen der Corona-Verordnung für Landkreise mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100. Folgende Maßnahmen treten ab Donnerstag in Kraft: Weitere Einschränkungen gelten für den Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten im Freien. Waren hier bisher Gruppen von maximal 10 Personen (Erwachsene und Jugendliche über 14 Jahren) zulässig, so ist das nun nicht mehr gestattet, auch wenn die Sportart kontaktarm ausgeübt wird. Allerdings können alle Gruppen des TSV Flacht mit Kindern bis einschließlich 14 Jahren im Freien in Gruppen von maximal 20 Kindern weiter den Trainingsbetrieb ausüben. Alle weiteren Informationen erhaltet/n ihr/Sie ...